Amokfahrt eines Eichers mit dem Nachbarschaftsrecht in Eich bleibt folgenlos, da nicht festzustellen ist, ob Persönlichkeitsstörung vorliegt.
Der mutmaßliche Amokfahrer hat sich zwischen Mai 2012 bis heute eine Amokfahrt, mit dem Nachbarschaftsrecht von RLP, der Staatsanwaltschaft Mainz, dem Amtsgericht Worms und der Polizei in Worms, Osthofen und Mainz geliefert.
Bis 2021 hat die Staatsanwaltschaft Mainz und die Polizei in Worms und Osthofen das Treiben des Amokfahrers aus der VG Eich nicht nur wohlwollend zugeschaut, sondern auch tatkräftig unterstützt.
Polizei und Justiz verstoßen gegen Nachbarschaftsrecht
Obwohl bei Verleumdungen und Beleidigungen zwischen Nachbarn das Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz gilt, führte die Staatsanwaltschaft Mainz mit ihren Staatsanwälten Rainer Hofius, Barbara Euler, Nadine Moormann und Alexandra Ernst gegen das Opfer des Amokfahrers gleich vier Strafverfahren, die erstinstanzlich auch zu Verurteilungen am blind besetzten Amtsgericht Worms führten.
Dabei gingen Polizei und Staatsanwaltschaft mit äußerster Brutalität vor und schreckten auch nicht davor zurück, Haustüren zu zerstören und zweimal sogar eine Untersuchungshaft vollstrecken zu lassen.
Obwohl jeweils begründete Befangenheitsanträge gegen die Richter am Amtsgericht Worms, Richter Thomas Bergmann (jetzt Richter am OLG Koblenz), Richterin Frauke Lattrell, Richterin Nisa Yilderim (jetzt Amtsgericht Mainz), Richterin Kim Naike Sander (jetzt Amtsgericht Kaiserslautern) schauten die Richter und Richterin weg und erließen die Haftbefehle, die allesamt rechtswidrig gewesen sind.
Dass es sich bei Verleumdungen und Beleidigungen zwischen Nachbarn um ein Bagatelldelikt handelt, ist der Justiz in Worms und Mainz lange Zeit egal gewesen.
Mittäter und Handlanger
Schon lange zeigt sich, dass der Amokfahrer tatkräftige Unterstützer bis hoch in die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat.
Mit der Sicherheit und den besten Verbindungen in die Verbandsgemeinde Eich haben David Profit Staatssekretär und Amtschef im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und Chef des Schwimmvereins Freibad Gimbsheim SFG bzw. CDU Verbandsbürgermeister Maximilian Abstein den Weg dafür geebnet, dass die Justiz gegen alle Rechtsvorschriften verstoßen hat.
Auf dem kleinen Dienstweg konnte der Amokfahrer beim in den Ruhestand versetzten Polizeirechtsbeuger Rainer Schreiber auch die größte Lüge zur Strafanzeige bringen, ohne dass der verblendete Polizist auf das Schiedsmannverfahren bzw. die Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht hingewiesen hat.
Von Amokfahrt zum Justizskandal in RLP
Jetzt nach 10 Jahren ist aus der Amokfahrt eines womöglich nazistisch gestörten Amokfahrers ein ausgewachsener Justizskandal geworden, der am Landgericht Mainz seit fast 5 Jahren in drei Berufungsverfahren ausgefochten wird.
Dabei machen die Vorsitzenden Richter Berg und Suder am Landgericht Mainz da weiter, wo Polizei, Staatsanwaltschaft und Vorinstanz aufhörten.
Mit niederträchtigen Gutachten aus tausend und einer Nacht versucht die Gutachterin Eva Regier Klein aus Lampertheim, mit den beide Richter seit mehreren Jahren den Angeklagten fertig zu machen.
Gegen die beiden Richter wurden in 5 Jahren Verhandlungsdauer 15 Befangenheitsanträge und gut 30 Beschwerden abgearbeitet.
Obwohl die Staatsanwaltschaft Mainz und die Polizei in Worms und Osthofen, mit einem Großaufgebot von Polizeikräften der Amokfahrt des Eichers aus der VG Eich schon längst ein Ende bereitet hat, gehen durch den Amokfahrer aus der VG Eich weiterhin zwischen fünf und 10 Strafanzeigen im Jahr, bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein.
Kein Psychiater kann Amokfahrer heilen
Es muss wohl an der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung liegen, dass der Amokfahrer aus der VG Eich nicht merkt, dass inzwischen alle seine Strafanträge, die er gegen seinen Nachbarn stellt, eingestellt werden.
Wie sehr der Amokfahrer aus der VG Eich ohne professioneller ärztlichen Unterstützung sich weiter in seine psychischen Störungen verrennt, zeigt eine neue dem Nachbarn zugestellt Strafanzeige vom 30.05.2022.
In dieser Strafanzeige behauptet der womöglich geisteskranke Amokfahrer: „Sein Nachbar hätte ihn in seiner Wohnung vom 01.02.2022 bis 25.04.2022 auf sexueller Grundlage verleumdet.“
Das zeigt, wie sehr der Amokfahrer aus der VG Eich seine eigenen Lügen nicht mehr relativieren kann.
Bedenkt man, dass sein Nachbar in der fraglichen Zeit nicht einmal in der Wohnung gewesen ist, wird es höchste Zeit, dass die Justiz diesen womöglich geistesgestörten Menschen wegsperrt und einem Gutachter zu führt.