Terror durch Staatsanwaltschaft Mainz Polizeidirektion Worms Amtsgericht Worms und der VG Eich
seit wann interessiert einen korrupten Richter am Amtsgericht Worms, den gleichermaßen korrupten Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Mainz ein rechtsstaatliches Verfahren, wo nur Klage erhoben wird, wenn es rechtsstaatlich angesagt ist?
Es ist doch das Amtsgericht Worms, die Staatsanwaltschaft Mainz in Zusammenarbeit mit der Polizei Worms, die mich über Jahren in korrupter Art und Weise kriminalisiert hat. Die unbelehrbaren Intensivtäter befinden sich am Amtsgericht Worms, bei der Staatsanwaltschaft Mainz, bei der Polizei Worms, weil sie nachweislich gegen die meisten Vorschriften, die für meine Verurteilungen am Amtsgericht Worms von Bedeutung gewesen sind, verstoßen haben. Diese meine Meinung kann und wird diese korrupte Justiz auch mit diesem weiteren Terrorprozess nicht unterdrücken.
Es ist schon verwunderlich, dass die Justiz am laufenden Band gegen das Rheinland-Pfälzische Nachbarschaftsrecht verstößt, parthisch den Lügenbaron Nachbar Thorsten H dabei unterstützt, mein Leben zu zerstören, und die Verursacher, für diesen Justizskandal feige, ihren Schwanz einziehen, anstatt ihrerseits auch gegen mich wegen der angeblichen Veröffentlichungen auf justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de, angeblich durch mich, vorzugehen, bis heute einfach nichts dazugelernt hat.
Warum stellt die verblödete Justiz die Seite nicht einfach ab? Oder kann die Terrormiliz aus Polizei Worms und Staatsanwaltschaft Mainz, mit Hilfe des Amtsgericht Worms, mich nur mit Terror überziehen? Wie ich es schon dem Landgericht Mainz empfohlen hab: „Einfach mal wieder mit einem Beschluss eines korrupten Richters eine Hausdurchsuchung durchführen und dabei alles kurz und klein schlagen und danach feststellen, dass die Hausdurchsuchung nichts gebracht hat.“
Die Justiz von Rheinland-Pfalz hat kein Recht über mich zu richten, denn sie ist es, die auf die Anklagebank gehört. Sie ist es, die sich dem öffentlichen Spot ausgesetzt hat, letztendlich ist sie der Grund, warum dieses Verfahren geführt wird, einfach nur um Rache zu nehmen, für etwas, was ich nicht verantworten muss, weil die verblödete Justiz den eigentlichen Verursacher für die Domain nicht belangen kann.
Wenn ich für dieses korrupte Verhalten der RLP-Justiz ins Gefängnis gehen sollte, beantworte ich das mit einem vollumfänglichen Hungerstreik, der über die ganze Haft anhalten wird. Da mein jetzt wieder aufgebautes Berufs- und Privatleben dann wieder durch die korrupte Justiz zerstört wird, nehme ich dann auch mein Lebensende in der Terrorhaft in Kauf, um aufzuzeigen, wie korrupt die Justiz in RLP gehandelt hat. Ich werde niemals klein beigeben. „Ein Mann, ein Wort!“ Nichts wird durch Ausübung von Terror auf mein Leben besser, sondern am Ende werden wir alle erkennen, wie die Justiz diesen Karren in den meterhohen Dreck gefahren hat.
Ich lasse mir meine Meinung von solch einer Terrorjustiz nicht verbieten!
Terror ist:
„Der Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.“
Nichts anderes macht die Justiz von Rheinland-Pfalz. Sie verbreitet systematisch Angst und Schrecken, durch willkürliche Strafverfahren versucht Sie Gewalt auszuüben, um mich gefügig und Mundtot zu machen. Ständige unberechtigte Strafverfahren sind genauso Terror auf mein Leben, wie dabei zuzusehen wie der Lügenbaron Nachbar Thorsten H, die Justiz mit seinen Lügen mit dem Nasenring durch die Manage zieht, und Richter und Staatsanwälte der Lächerlichkeit preisgibt.
Die an diesem Justizskandal beteiligten korrupten Richter und Staatsanwälte, haben nicht nur gegen das Rheinland-Pfälzische Nachbarschaftsrecht verstoßen, der korrupte Richter Bergmann, die korrupte Richterin Lattrell, Richterin Yildrim und zuletzt die Richterin Sander haben dazu auch noch gegen das Befangenheitsrecht verstoßen. Illegale Haftbefehle erlassen, Haus und Boden von unbeteiligter Dritten beschädigt und bis heute Angst und Einschüchterung bei Frau Schmitt verbreitet.
Wer dann noch zulässt, dass ich über Jahre Falschbeschuldigungen ausgesetzt bin, man mich öffentlich als du asozialer Sozialschmarotzer, du asoziales bezeichnen kann, meine Anzeige dann auf den Privatklageweg verweist, dann aber den ganzen anderen Dreck, der durch Nachbar Thorsten H an die Terrormiliz herangetragen wird, die nicht einmal der Wahrheit entsprachen, zur Anklage bringt, der setzt sich zu Recht den Verdacht aus, eine Terrorjustiz zu sein.
Die an diesem Justizskandal beteiligten korrupten Richter und Staatsanwälte inklusive der Polizei sind das, was Sie sind, für mich bedeutet „Justiz von Rheinland-Pfalz“ ich stehe einer Terrorjustiz der grausamsten Art und Weise, nach dem ende des braunen Terrors, inklusive des Terrors von Roland Freisler gegenüber, dem jeglicher juristischer Kompass verloren gegangen ist.
1.)
Fall 1.)
Das Bundesverfassungsgericht erklärt
Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein. Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs und seiner sozialen Funktion sowie der damit verbundenen Verhaltensanforderungen an die Mitglieder geht. Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.
Das Fax ist an die für jedermann öffentliche Faxnummer der Polizei Worms gegangen, wer also ist beleidigt worden?
Fall: 2-5
Es wird bestritten, dass die Domain justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de in meinem Verantwortungsbereich liegt. Es wird bestritten, dass überhaupt ein Artikel auf dieser Seite von mir veröffentlicht worden ist. Es wird bestritten, dass die Domain von mir betrieben wird.
Es besteht weiterhin in allen Fällen der Verdacht, dass gegen das Rheinland-Pfälzische Nachbarschaftsrecht verstoßen wird. Denn auch bei einer angeblichen Beleidigung muss zuerst ein Schiedsmann eingeschaltet werden. Somit liegt auch ein Verfahrenshindernis vor.
Zu Fälle 2-5
Fall 2: Wann hat der angeblich Geschädigte „Schreiber“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Internetseite justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de erwirkt?
Fall 3: Wann hat der angeblich Geschädigte „Binz“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Internetseite justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de erwirkt?
Fall 4: Wann hat der angeblich Geschädigte „Nachbar Thorsten H“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Internetseite justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de erwirkt?
Fall 5: Wann hat die angeblich Geschädigte „Nachbar Thorsten H“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Internetseite justizterror-in-eich-worms-und-mainz.de erwirkt?
Wie genau verschwinden die Artikel nach einer schon jetzt feststehenden Verurteilung?
2.)
Es wird beantragt, ein außergerichtliches Urteil zu erlassen, da ja jetzt schon klar ist, dass die für dieses Verfahren vertraute Richterin, der vertraute Richter überhaupt kein Interesse haben, die entlastenden Tatsachen, zu prüfen, auch diesen nur um Rache und Terror geht, das Urteil schon eingepreist wurde.
3.)
Hiermit beantrage ich die Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed Rumfordstraße 42, 80469 München
4.)
Hiermit beantrage ich die umfassende Akteneinsicht der Gesamtverfahren 7 Ns 3200 Js 38293/16, 2 Ns 3200 Js 14730/17, 2 Ns 3200 Js 21629/19
5.)
Hiermit beantrage ich die Verfahrensakten 7 Ns 3200 Js 38293/16, 2 Ns 3200 Js 14730/17, 2 Ns 3200 Js 21629/19 dem Verfahren hinzuzuziehen.