Richter Berg LG Mainz durch Eva Regier-Klein als befangen erklärt.
lehnt der Angeklagte, den Richter am Landgericht Mainz, Berg, hiermit wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.
Es wird gebeten, die dienstlichen Äußerungen des benannten Richters am Landgericht Mainz, Berg, unverzüglich einzuholen und dem Angeklagten unverzüglich zuzuleiten.
Zur Begründung führt der Angeklagte aus:
1.)
Nach § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine
Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte. Es ist also nicht erforderlich,
dass der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist. Auch kommt es nicht darauf an, ob er sich selbst für unbefangen hält (BVerfGE 73, 335; 99, 56), noch darauf, ob er für Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt.
Die Besorgnis der Befangenheit, begründet sich auch dann, wenn „eine unsachgemäße Verfahrensführung oder grobe Verfahrensverstöße, das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt“.
Maßgebend sind vielmehr der Standpunkt eines vernünftigen Ablehnenden und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (BVerfGE 82, 38; 92, 139; 108, 126). Der Ablehnende muss daher Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten.
Wenn sich Ungereimtheiten, Rechtsmissachtungen, nicht nachvollziehbare Auffassungen des Gerichts usw. in einem solchen Ausmaß häufen, dass das nicht mehr verständlich ist, dann ist die Befangenheit, des Richters Berg, anzunehmen.
So liegt der Fall hier.
Das vorliegende Gutachten, zeigt nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für einen eingeschalteten Gutachter auf, dass es nur dafür verwendet werden soll, die schlagenden Argumente des Verfahrens, und die durch das Amtsgericht Worms, der Staatsanwaltschaft Mainz begangenen Rechtsfehler nicht bewerten zu müssen, in dem der Richter am Landgericht Mainz, Berg der Gutachterin aufgegeben hat, den Angeklagten für verhandlungsunfähig zu erklären.
Das Gutachten hat nicht nur Formfehler, in dem dieses über das Ziel der Auftragserteilung hinausschießt, sondern die Gutachterin selber, sorgt für die Befangenheit des Richter Berg, indem Sie in Ihrem Gutachten so weitreichende Aussagen über das Jahr 2017 macht, dass es aus Sicht des Angeklagten nicht mehr klar ist, wie befangen, von den Ausführungen der Gutachterin ist Richter Berg, über das hiesige Verfahren hinaus, dass angebliche strafrechtliche Verhalten, des Angeklagten, über 2017, in seiner Urteilsfindung, zu begründen.
Es ist doch absurd zu bestreiten, dass der Angeklagte nicht die Fähigkeit hat, in oder außerhalb der Verhandlung, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständlicher Weise zu führen, Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Nein! Das ist es nicht! Der Richter am Landgericht Mainz, Berg, will nicht in einem Offenbarungseid niederschreiben, dass es ein über Jahre vorsätzlichen und fortlaufenden Rechtsbruch bei der Staatsanwaltschaft Mainz und am Amtsgericht Worms gegeben hat. Richter Berg will vielmehr verhindern, dass das willkürliche Verhalten, des Amtsgerichts Worms, und erst Recht das der Staatsanwaltschaft Mainz, offenkundig wird.
Der Befangenheitsantrag ist notwendig, um zu verhindern, dass Richter Berg die nachrangigen Beweismittel und Sachverhalte vergisst, zu bewerten.
Alfred Becker
In den Mühläcker 21
67575 Eich
Staatsanwaltschaft Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 7
5116 Mainz
Fax an 061311413229
23 Juni 2018
Betreff: Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Peter Müller, In den Mühläckern 10, 67575 Eich, stelle Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung und aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 23.06.2018 arbeiten der Anzeigenerstatter und Zeugin Frau Carmen Schmitt In den Mühläckern 21, 67575 Eich am Haus, der Anzeigenerstatter reinigt mit einem Hochdruckreiniger das Pflaster, als um 9:55 Uhr diese Person (Bild beigefügt) Peter Müller den Weg entlang geht. Der Anzeigenerstatter grüßt: „Hallo Herr Nachbar“
Peter Müller: „Sprechen Sie mich nicht an, Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“.
Um ein Beweismittel zu sichern und um ein Foto zu machen, wiederholte Peter Müller „Sie asozialer Sozialschmarotzer“.
Ich bitte, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Frau Carmen Schmitt In den Mühläckern 21, 67575 Eich, zu vernehmen.
Alfred Becker
Alfred Becker
In den Mühläcker 21
67575 Eich
Staatsanwaltschaft Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 7
5116 Mainz
Fax an 061311413229
- Mai 2021
Betreff: Strafanzeige wegen Beleidigung
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Andreas Rühl In den Mühläckern 8, 67575 Eich, stelle Strafantrag wegen Beleidigung und aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Heute den 26.05.2021 um 9:25 Uhr habe ich nachgeschaut, ob die angelegte Blumenwiese vor dem Haus (In den Mühläckern 21 Wirtschaftsweg) etwas herzeigt.
In dieser Zeit tauchte Andreas Rühl In den Mühläckern 8, 67575 Eich auf und ging auf mich zu. Ich sagte:“Du kannst deiner Frau sagen, sie kann sich für die Verfahren warm anziehen, wir zerreiße sie in der Luft“. Um 9.26 Uhr am 26.05.2021 geht Andreas Rühl weiter und ohne zurück zuschauen zeigt er mir den „Fickfinger“ nachdem ich erklärte „Andreas Rühl das hast du nicht um sonst gemacht“ zeigte er mir erneut den Fickfinger.
Vergehen gemäß §§ 185, 187 2 Alt., 194, 53, 54 StGB und ist als Beleidigung strafbar.
Ich bitte um Mitteilung über den Eingang und Stand der Bearbeitung meiner Strafanzeige.
Alfred Becker
Die inneren und äußeren Umstände, des gesamten Verfahrens, machen es unmöglich, dass der zuständige Richter Berg, unter Berücksichtigung eines minderwertigen Gutachtens, der Frau Regir-Klein, in der Lage ist, dieses Verfahren unvoreingenommen zu führen und zum Abschluss zu bringen.
Anstatt dem Angeklagten, das Recht auf ein faires Verfahren einzuräumen, wird sich jetzt hinter eine „persönlich bösartige und hinterhältige” (BVerfG vom 19.05.2020 – 1 BvR 362/18) und zugleich, einer ‚dahergelaufenen, durchgeknallten, widerwärtigen, boshaften und dümmlichen Gutachterin‘ (BVerfG vom 29.06. 2016 – 1 BvR 2646/15) gestellt, um sich des Angeklagten zu entledigen.
Denn, hätte Richter Berg das innere Bestreben zu einer Sachaufklärung zum wirklichen Zustand des Angeklagten zu kommen, warum wurde Gutachter Davidenko nicht wieder bemüht? Ganz einfach! Dr. Davidenko hat den Angeklagten, in der Verhandlung, als verhandlungsfähig und insgesamt „Klar im Kopf“ beurteilt, der auch aktiv am Verfahren teilnimmt. Und man beachte: „Nach ca. 90 Tagen Hungerstreik und einer zuvor, von der Polizei Worms ausgeführten Folter, in einer Polizeizelle.“
Natürlich ist mir bewusst, dass es diese Vorschrift gibt:
Verhandlungsunfähigkeit ist ein Verfahrenshindernis, das zur Terminverlegung, zur vorübergehenden Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO oder bei dauernder Verhandlungsunfähigkeit auch zur endgültigen Einstellung des Verfahrens führen (§ 206a StPO) kann.
Dann aber würde ich, einem Unrechtssystem machtlos gegenüberstehen und von diesem eingenommen werden. Gerade die perfide Mainzer Justiz glaubt, machen zu können, was sie will. Sie will sich in der Öffentlichkeit damit brüsten, ihrem Auftrag nachgekommen zu sein, um dann im Nachgang die Zerstörungen und Schäden, die sie angerichtet hat, nicht begleichen zu müssen.
Es gibt jetzt ein Totalversagen auf ganzer Linie, bis hin zu Richter Berg, der veranlasst hat, zu prüfen:
„Ob bei dem Beschuldigten zum Zeitpunkt der jeweiligen eine krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung bzw. eine andere schwere seelische Störung vorgelegen hat, die Einfluss auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat gehabt haben könnte.“
Demgegenüber steht im Verfahren des AG Worms (10 Cs 3200 Js 14730/17) im Urteil vom 27.05.19 auf Seite 21. Der Sachverständige erstattet sodann sein Gutachten“ (Bl. 554)
„Eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 20, 21, 49 StGB kam nicht in Betracht, da ausweislich des mündlich erstatteten Gutachtens des Sachverständigen Davydenko in der Hauptverhandlung sich keinerlei Anhaltspunkte für eine Aufhebung oder Minderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ergaben.“
Der Sachverhalt ist ganz klar: „Weil es zu einer Verurteilung des Angeklagten gekommen ist, gab es 2019 auch keine Gründe anzunehmen, dass bei dem Angeklagten eine Verhandlungsfähigkeit vorlag.
Somit steht Aussage gegen Aussage! Es steht das Gutachten von Dr. Davydenko gegen das der Gutachterin Eva Regier-Klein, einer nachgewiesenen „KNALLTÜTE“ und „Einarmigen Karussellbremserin“, die in Ihrem Gutachten teils verlogenen und verleumderischen Passagen, niedergeschrieben hat.
Für den Angeklagten steht fest, die unsachgemäße Verfahrensleitung, durch das Einholen eines unbegründeten Gutachtens, der Versuch, das Prozessvorbringen, des Angeklagten, auch nur ansatzweise zu würdigen, geben dem Angeklagten auch bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass, an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters, zu zweifeln.
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der abgelehnte Richter die Wirkung seines Verhaltens, überhaupt in Erwägung gezogen hat. Denn es kommt, wie eingangs dargelegt, nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter Berg, tatsächlich befangen ist, sondern nur darauf, dass die Umstände seines Verhaltens, bei dem Angeklagten den Schein der Befangenheit erwecken können und müssen.
Im Tenor der Gutachten und die daraus erfolgten Vorprägung des Richters am Landgericht Mainz, Berg, ist das Befangenheitsgesuch zulässig und auch begründet.
Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten, den befangenen und willkürlich handelnden Richter am Landgericht Mainz, Berg, von diesem Strafverfahren zu entbinden.