Justizminister Mertin zur Justizreform 2022 am LG Mainz, damit die Richter Berg und Richter Suder weiter gegen § 47 ZPO (1) verstoßen können.
Nachdem die Rechtspolitiker der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnisgrünen sowie der FDP ein dringliches Reformbedürftig beim § 47 (1) ZPO gesehen haben, hat am 31.05.2022 der FDP Justizminister Herbert Mertin nach Aufforderung von Tobias Eisert, Präsident des Landgerichts Mainz, ein Ministerialerlass zum § 47 ZPO (1) erlassen.
Danach dürfen ab dem 01.06.2022, Rechtsbeuger wie Richter am Landgericht Mainz, Oliver Berg und Tobias Suder nach einem Befangenheitsantrag gegen § 47 ZPO (1) verstoßen.
Die Entscheidung, die auch von SPD Ministerpräsidentin Malu Dreyer mitgetragen wird, ist nach den Verbrechen der Staatsanwälte Rainer Hofius, Barbara Euler und Nadine Moormann am Amtsgericht Worms eine weitere Eskalation und der Versuch, die Verteidigerrechte von Angeklagten weiter auszuhöhlen.
Weiterhin hat Justizminister Mertin bestimmt, dass Verstöße gegen die Neuregelung des § 47 ZPO (1) nur noch mittels Strafantrages entgegengetreten werden kann.