Felix Bohlender und das Amtsgericht Worms wünschen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Terror-Jahr 2024!
In 2023 hat der Richter am Amtsgericht Worms, Felix Bohlender gezeigt, dass er der „TERROR“ ist. Er hat den Gutachter Dr. Ralf Werner, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Elisenhöhe 52, 55411 Bingen am Rhein mit Beschluss angewiesen, aus einem Gutachten der Gutachterin Dr. Eva Regier-Klein, Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie, Blücherstraße 26, 68623 Lampertheim Lügen und Unterstellungen zu übernehmen.
Weil nicht eine Feststellungen in dem Gutachten, von Dr. Ralf Werner, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Elisenhöhe 52, 55411 Bingen am Rhein der Wahrheit zugänglich ist, nutze ich mein Recht auf Grundlage eines Beschlus des BVerfG vom 19.05.2020 – 1 BvR 362/18, will ich herzliche Weihnachtsgrüße an Dr. Ralf Werner, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Elisenhöhe 52, 55411 Bingen am Rhein, schicken:
„Dr. Ralf Werner, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Elisenhöhe 52, 55411 Bingen am Rhein, Sie sind “persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial“.
Nicht nur das Richter Bohlender auf Sachverhalte aus einem Lügengutachten bezug nimmt, erinnert die gesamte Verhandlungsführung des Richters Bohlender eher an einen mittelalterlichen Hexenprozess als an ein nach rechts-staatlichen Grundsätzen geführtes Verfahren.“ So werden Klagen der Staatsanwaltschaft Mainz erst zugelassen und dann wieder zurückgewiesen.
„Die Art und Weise der Beeinflussung in die Verhandlungsführung durch den Richter Bohlender, sowie der Versuch, dem Angeklagten über seinen Verteidiger zu untersagen Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen sowie notwendige abschriften aus der Akte zu erhalten, erinnert stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten.“ Beschluss vom 14. Juni 2019 – 1 BvR 2433/17
“Der Unterschied zwischen dem Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender, und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, geht der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender den umgekehrten Weg: Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender hat sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat” und „Legitimität” aufgenäht sind. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender hüllt sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen kann. Denn in Wahrheit begeht der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender begeht noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei dem Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Worms, Richter Felix Bohlender beruft sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handelt dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.”.
OLG München vom 31.05.2017 – OLG 13 Ss 81/17 = BeckRS 2017, 112292 Für Richter zu akzeptieren: “Eigentlich sind Sie so wie Freisler – nur anders!”