Staatsanwältin Catrein Mainz und Holger Binz Worms gehen mit Felix Bohlender Worms gegen Meinungsfreiheit in RLP vor
Die Staatsanwaltschaft Mainz, vertreten durch die Staatsanwältin Catrein, behaupten lächerlicher Weise:
Die Äußerungen waren geeignet, die Opfer jeweils in ihre Ehre herabzuwürdigen, was der Angeschuldigte mit seinem Fax auch beabsichtigte.
Werturteile, die durch Elemente der Stellungnahme in einem Schriftsatz und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, unterfallen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gleich ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist und ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Auch eine polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung grundsätzlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit.
BVERFG 1 BVR 3217/14 (3. KAMMER DES ERSTEN SENATS) – BESCHLUSS VOM 28. SEPTEMBER 2015 (LG MÜNCHEN I / AG MÜNCHEN)
Wie die Staatsanwältin Catrein, in willkürlicher Art und Weise aufzeigt, mit welcher Willkür der Beleidigungsparagraf nur zur Zerstörung meines Lebens angelegt ist, erkennt man auch dadurch, dass die Aussage in meinen Fax an den Geschädigten Ortsbürger von Eich Bernd Georg Hermann:
„doch nicht alle Latten am Zaum habe“
„An die Terromiliz der Wormser Polizei in der Fratze von Holger Binz“
„Sprechen Sie mich nicht an, Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“. Peter M. wiederholte „Sie asozialer Sozialschmarotzer“
Dieser Äußerung war nicht geeignet, mich das Opfer in meiner Ehre herabzuwürdigen, was Nachbar Peter M. 67575 Eich auch beabsichtigte.
Staatsanwaltschaft Mainz sieht kein öffentliches Interesse
Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungen wegen Beleidigung ein
Schiedsverfahren in RLP nach der Schiedsamtsordnung für die VG Eich
Erbeldinger und Münk sind neue Schiedsleute für die VG Eich