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Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung

Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung

Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung

Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung-01
Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung-01

Mit diesem Schreiben beziehe ich mich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Aktenzeichen – 1 BvR 2646/15 – und mache mir die Äußerungen, die keine Beleidigung darstellt und unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt, zu eigen, und reagiere auf die neuen rechtswidrigen Strafanträge.

Wer wie die Amtsanwältin Anna Franziska Catrein wissentlich verschweigt oder unterschlägt, dass bei Beleidigung unter Nachbarn das Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz zur Anwendung gebracht werden muss, bevor überhaupt eine Klage eingereicht werden darf, wer verschweigt, dass es gerade die Staatsanwaltschaft Mainz mit Ihrer Oberamtsanwältin Ehrenhardt gewesen ist, die bei der getätigten Beleidigung von Peter M 67575 Eich mir gegenüber:

„Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“ und „Sprechen Sie mich nicht an, Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“

kein öffentliches Interesse gesehen hat, mich aber auf den Privatklageweg verwiesen hat, nicht aber bevor ich den Schiedsmann der VG Eich eingeschaltet habe, verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz, der ist auch eine

„dahergelaufene Staatsanwältin“, „durchgeknallte Staatsanwältin“, „widerwärtige, boshafte, dümmliche Staatsanwältin“,.

Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung-02
Wann stellt die Staatsanwältin Catrein bei der Staatsanwaltschaft Mainz einen Strafbefehl wegen Beleidigung-02

Mit meiner weiteren Einschätzung beziehe ich mich auf ein Urteil des OLG München vom 31.05.2017 – OLG 13 Ss 81/17 = BeckRS 2017, 112292

„Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen wie mich gefügig zu machen.“

Wer mich seit Jahren gegen die Vorschriften des Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz unrechtmäßig anklagt, bei auch den lächerlichsten Äußerungen in Schriftsätzen ein öffentliches Interesse erkennt, der handelt mit Maßnahmen des Terrors, ganz allein um mich und meine Familie in Angst und Schrecken zu versetzen.

Daher:  

„Der Unterschied zwischen der Amtsanwältin Anna Franziska Catrein und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, geht die Amtsanwältin Anna Franziska Catrein den umgekehrten Weg: Sie hat sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllt sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen kann. Denn in Wahrheit begeht Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Amtsanwältin Anna Franziska Catrein begeht noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Amtsanwältin Anna Franziska Catrein hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie beruft sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“.

Wenn es sein muss, werde ich für meine Ansichten ins Gefängnis gehen, ich werde mich aber von dieser verblödeten Staatsanwaltschaft, von diesem verblendeten Gericht, einen befangenen Richter nicht einschüchtern lassen. Keinesfalls!

By Alfred Becker

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