Staatsanwaltschaft Mainz – Willkür in RLP mit Beleidigungsparagraf. Machtinstrument der Justiz, um Bürger mundtot und einschüchtern zu können

Staatsanwaltschaft Mainz – Willkür in RLP mit Beleidigungsparagraf. Machtinstrument der Justiz

Staatsanwaltschaft Mainz – Willkür in RLP mit Beleidigungsparagraf. Machtinstrument der Justiz, um Bürger mundtot und einschüchtern zu können.

Seit 2010 hat die Staatsanwaltschaft Mainz neue Regeln für Beleidigungen aufgestellt, um die Verrohrung der Gesellschaft Vorschub zu leisten.

Obwohl bei einer Beleidigung zwischen Nachbarn in Rheinland-Pfalz, immer danach zuerst der Schiedsmann eingeschaltete werden muss, um später, das Gericht einschalten zu können, ohne dass die Staatsanwaltschaft eingebunden ist. (Privatklageweg) öffentliches Interesse.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Justizminister Herbert Merting erlauben nun, den enthemmte Beleidigung unter Nachbarn in Rheinland-Pfalz.

Der Staat erlaubt der Justiz in Rheinland-Pfalz seit 2010 den Beleidigungsparagraf als Machtinstrument für Willkür und Terror anzuwenden, um Bürger einzuschüchtern und mundtot bzw. zu kriminalisieren.

Ich wurde 2015 von der Staatsanwältin Alexandra Ernst bei der Staatsanwaltschaft Mainz angeklagt, weil ich angeblich meinen Nachbarn Viktor N. Eich „asozial“ bezeichnete.

Richterin Frauke Lattrell Amtsgericht Worms und Richter Thomas Bergmann (Präsident LG Bad Kreuznach) klagten mich am Amtsgericht Worms an und verurteilten mich zu 6 Monaten auf Bewährung.

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Staatsanwaltschaft Mainz – Willkür in RLP mit Beleidigungsparagraf. Machtinstrument der Justiz, um Bürger mundtot und einschüchtern zu können-2
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(Urteil des Amtsgericht Worms reiche ich nach meiner Terrorhaft in JVA Rohrbach nach)

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, die Familie genieße nach geltendem Recht keinen eigenen Ehrenschutz (4 StR 99/51 vom 26. April 1951, JZ 1951, 520).

Der 4. Strafsenat hat auf Anfrage erklärt, er halte an seiner Entscheidung 4 StR 99/51 vom 26. April 1951 fest, da er bei der Familie die klare Abgrenzbarkeit des zugehörigen Personenkreises und die einheitliche Willensbildung vermisse; aus den angegebenen Gründen stehe diese Entscheidung nach seiner Ansicht der gegenwärtigen jedoch nicht entgegen.

Danach besitzt die Familie keinen eigenen Ehrenschutz, weil sie keine beleidigungsfähige Gemeinschaft darstellt.

Eine selbständige Familienehre oder Familienunehre wird jedoch von der Rechtsprechung nicht anerkannt. Ein selbständiger Ehrschutz wird einer Personengemeinschaft nur dann zugesprochen, wenn sie eine anerkannte soziale Funktion erfüllt und unter einheitlicher Willensbildung nach außen korporativ auftritt. Die Familie ist hingegen lediglich ein interner, aber kein nach außen handelnder, korporativer Verband. Die Familie ist daher als Personengemeinschaft nicht beleidigungsfähig.

Dasselbe gilt für Vereine, in denen lediglich private Hobbys gepflegt werden. Beleidigungsfähig sind hingegen beispielsweise kaufmännische Unternehmen, religiöse Orden und das Rote Kreuz.

Eine davon zu unterscheidende Frage ist die, ob die einzelnen Mitglieder einer Personenmehrheit durch eine Sammelbezeichnung individuell beleidigt werden können, das verneint der 4. Strafsenat ebenso.

Der Strafbefehl der inkompetenten Staatsanwältin Alexandra Ernst (Staatsanwaltschaft Mainz) und die Verurteilung von Richterin Frauke Lattrell Amtsgericht Worms und Richter Thomas Bergmann (Präsident LG Bad Kreuznach)  ist ein klarer Akt der Willkür.

Der Versuch mich einschüchtern bzw. rechtswidrig zu verurteilen, ist nicht nur willkürlich und eine falsche Rechtsanwendung bzw. ein Mangel im Urteil, sondern auch eine Rechtsbeugung und Terror.

Von Terror spricht man im Allgemeinen dann: “Der Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.”

Für mich sind Polizei und Justiz in RLP nichts anders als eine Organisation, die versuchen, mit falschen Urteilen mich einzuschüchtern, mich mit Haftstrafen zu bedrohen, meiner Familie und mir jeden Tag mit Angst und Schrecken zu drohen.

https://polizeigewalt-und-justizversagen-bedeuten-justizopfer.de/staatsanwaltschaft-mainz-stellt-ermittlungen-wegen-beleidigung-ein/

https://polizeigewalt-und-justizversagen-bedeuten-justizopfer.de/nachbarschaftsrecht-von-rlp-das-schiedsverfahren-nach-der-schiedsamtsordnung-fuer-die-vg-eich/

https://polizeigewalt-und-justizversagen-bedeuten-justizopfer.de/erbeldinger-und-muenk-sind-neue-schiedsleute-fuer-die-vg-eich/

Haben wir vergessen, was nach der Lehre des Terrors von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz keine Beleidigung ist?

Ja klar, in der Verbandsgemeinde Eich darf ab 2010 jeder seinen Nachbarn Straffrei mit diesen Worten beleidigen:

“„Sprechen Sie mich nicht an, Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“. „Sie asozialer Sozialschmarotzer“.

Dieser Äußerung war nicht geeignet, mich, das Opfer Alfred Becker in meiner Ehre herabzuwürdigen, was Nachbar Peter M. 67575 Eich auch beabsichtigte.

Schaut her, aber eine Aussage in zwei E-Mails in dem ich mich mit dem Fehlverhalten der Familie N. auseinandersetze, die unter anderem Müll im Garten verbrannte, ist eine ehrverletzende Beleidigung.

Der Justizskandal in Rheinland-Pfalz, die gesamten Veröffentlichungen im Netz darüber, 1200 Bilder zum Justizskandal bei Googel, finden ihren Beginn im Totalversagen der Polizei Worms und des Amtsgerichts Worms.

Nicht der Bürger, sondern es ist die Polizei, die für immer mehr Gewalt, nicht nur gegen sich, sondern gegen den Rechtsstaat im allgemeinen verantwortlich zeigt.

Die Verantwortung in Rheinland-Pfalz trägt die behinderte Politik der Landesregierung in Rheinland-Pfalz, repräsentiert durch die Landesmutter “Malu Dreyer”, die für immer und immer mehr Verdrossenheit bei den Bürgern in Rheinland-Pfalz sorgt. 

Der Aggressor im eigenen Land bin nicht ich, sondern die unbelehrbaren Intensivtäter, die Polizisten, die Staatsanwälte und Richter in Eich, Worms und Mainz, die immer noch glauben, mich mit Terror und Haftstrafen einschüchtern zu können.

NEIN! DAS KÖNNEN SIE NICHT!