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Richter Suder LG Mainz erster Strafantrag nach Rechtsbeugung

Richter Suder LG Mainz Erster Strafantrag nach Rechtsbeugung unterstützt von Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz bei der Terrorjustiz RLP

Richter Suder LG Mainz erster Strafantrag nach Rechtsbeugung unterstützt von Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz bei der Terrorjustiz RLP

Nach 63 Strafanträgen gegen mich verweigerte sich Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz mir rechtliches Gehör zu gewähren. Da Verstoß gegen rechtliches Gehör als Handlungsanweisung und zum einmal Eins der Staatsanwaltschaft Mainz gehört, drehe ich nun den Spieß um.

Ende der Zurückhaltung

wegen Beugung des Rechts nach § 339 StGB erging gegen Richter Suder Landgericht Mainz am 08.08.2022 ein erster Strafantrag.

Obwohl gegen den Richter am Landgericht Mainz, Suder im Verfahren 2 Ns 3200 Js 14730/17 zwei Befangenheitsanträge vom 07 März 2022 und 03 April 2022 vorlagen, Richter Suder der Handlungssperre ausgesetzt (§ 47 ZPO) gewesen ist, hat Richter Suder einen Beschluss erlassen, in dem ich selber auch Angeklagter bin.

Dies alles spricht meines Erachtens gegen den laut Grundgesetz geltenden Grundsatz des fairen Verfahrens. Der Richter Tobias Suder hat sich in diesem Verfahren einer Beugung des Rechts nach § 339 StGB schuldig gemacht und muss mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Strafantrag Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt Richter Suder LG Mainz nach Erster Strafantrag bei Rechtsbeugung 01
Strafantrag Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt Richter Suder LG Mainz nach Erster Strafantrag bei Rechtsbeugung 01

 

Strafantrag Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt Richter Suder LG Mainz nach Erster Strafantrag bei Rechtsbeugung 02
Strafantrag Jürgen Hobert Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt Richter Suder LG Mainz nach Erster Strafantrag bei Rechtsbeugung 02
By Alfred Becker

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