Digitale Dokumentation: Generalstaatsanwälte gegen Video und mehr Transparenz bei Strafverfahren an Deutschen gerichten.
Die deutschen Generalstaatsanwälte lehnen die von der Bundesregierung geplante digitale Ton-und Videodokumentation von Strafprozessen weiter ab.
In dem in der vergangenen Woche vorgelegten Regierungsentwurf dazu, seien die bereits zuvor geäußerten Kritikpunkte nicht ausgeräumt worden, teilte Hamburgs Generalstaatsanwaltschaft Jörg Fröhlich mit. Der Entwurf sieht vor, Hauptverhandlungen künftig in Bild- und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkription Software in ein Textdokument umzuwandeln.