Narrativ des Terrors von Politik, Polizei und Justiz in RLP

Narrativ des Terrors von Politik, Polizei und Justiz in RLP bedeutet für Angst zu sorgen, und Schrecken zu verbreiten, Bürger einzuschüchtern

Narrativ des Terrors von Politik, Polizei und Justiz in RLP bedeutet für Angst zu sorgen, und Schrecken zu verbreiten, Bürger einzuschüchtern

Terrorismus ist in unserem Leben. Er beschäftigt uns. Vor allem die Angehörigen der Opfer, aber auch jede, jeden einzelnen von uns.
Terrorismus finden sich auch in unserem Alltag, nämlich dann, wenn an Bahnhöfen und Airports die Polizei mit Maschinenpistolen patrouilliert, wenn vor dem Weihnachtsmarkt die Betonsperren aufgebaut sind.

Aber Terrorismus ist auch, wenn Polizei und Justiz wissen, dass sie etwas falsch machen und doch 12 Jahre einen Menschen jagen, ihn ständig anklagen, obwohl sie wissen, dass es rechtswidrig ist, erzeugt das Angst und Schrecken beim Opfer, fühlt sich das Opfer und seine Angehörigen eingeschüchtert, ja auch dann, gerade dann kann man, auch wenn dieses Narrativ von Politik, Polizei und Justiz bestritten wird, spricht man von „TERROR“.

Der Terror, die Angst braucht einen Wirt. Somit ist Terrorismus zunächst eine Provokation, bei der es auf unsere Reaktion ankommt. Wenn wir uns dieser Angst hingeben, vollenden wir den Grundgedanken des Terrorismus, dann ist der „TERROR“ nicht nur da draußen, dann ist Terrorismus auch in unseren Köpfen, dann geht die Strategie der Polizei in Worms und Mainz, der Justiz in Worms und Mainz Schreckens zu sähe, auf.

Terrorismus ist also eine Strategie in verschiedenen Kontexten, z. B. Strategie, um für Angst zu sorgen, und es gibt die Strategie, um Schrecken zu verbreiten.

Weil nun aber die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist, ist der von Polizei und Justiz in Worms und Mainz ausgeübte Terrorismus eine instrumentelle Form der Gewalt. Doch gleiches läuft darauf hinausläuft, mit harten Strafen, wie Gefängnis, Jobverlust, Stigmatisierung der Person in der Gesellschaft, für Angst und Schrecken zu sorgen, einen oder mehrere Menschen nicht zu Ruhe kommen zu lassen.

Somit bringt die ganze Metaerzählung, was nur Terrorismus ist, das Standardnarrativ ins Wanken. Das standardnarrativ geht davon aus, dass es Tote und körperlich versehrte Menschen braucht.

Ohne tiefer in die Geschichte des Terrors einzutreten, ist ersichtlich, dass das ganze Narrativ neu gedacht werden muss. Denn wenn Terror schon ist, eine Strategie anzuwenden, um für Angst zu sorgen, oder gleichwohl es eine legitime Strategie ist, Schrecken zu verbreiten dann ist Terror erst recht, wenn Juristen die Macht haben, Angst und Schrecken, bis zum möglichen Exitus ihres Opfers, anzuwenden.
Wenn die Anwendung mit Maschinenpistolen und Handgranaten, das in Kauf nehmen, das Menschen zu schaden kommen, eine Form von Terrorismus ist, dann ist auch das Nutzen von wahrheitswidrigen Feststellungen in einem Strafverfahren, dann Terror, wenn mit der Waffe des Wortes eines Juristen eines Gutachters, das Opfer in seine Person verächtig gemacht wird.

Der Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.
Laut Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates sind „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen.

Was als Terrorismus zu bezeichnen ist und was nicht, dazu gibt es weder in der politischen Praxis noch in der Forschung eine einheitliche Definition.[7][8] Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erarbeitete 2004 in Resolution 1566 eine völkerrechtlich verbindliche Definition,[9] wenngleich sie bislang noch keine umfassende Anerkennung gefunden hat. Die Grenze zwischen „Widerstandskämpfer“ und „Terrorist“ ist weltanschaulich geprägt und daher oft strittig.

Der Soziologe Henner Hess findet in der Begrifflichkeit ein Problem, da es im Auge des Betrachters läge. Wen manche als Terroristen nennen, können andere als „Gotteskrieger“, Revolutionär oder Freiheitskämpfer definieren. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich wie folgt:

Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck

Nach der umfangreichen Definition von Pehlivan ist Terrorismus „[…] die Erzeugung von Schrecken

• als ein Mittel des Widerstandes (ultima ratio) durch den auf längere Zeit angelegten und zentral gelenkten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen

• durch Anwendung von oder mit Bedrohung durch organisierte, kontinuierliche, wiederholte, nicht kalkulier- und vorhersagbare, unerwartete und kriminelle Gewalt

Vom Terrorismus unterschieden werden kann der Terror, die Schreckensherrschaft als ein Machtmittel (prima ratio) durch Staaten gegenüber der eigenen Bevölkerung. Da es somit keinen Juristische einordnung des Bergriffs Terror gibt, , bedarf es eine Inventur des Narrativ „Terror und was ist Terrorismus“.

By Alfred Becker

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