Rechtsbeugung und Willkür in RLP – Rechtsstaatswidriger Prozess gegen mich Alfred Becker am AG Worms und LG Mainz und bei der Polizei Worms
Das 21. Jahrhundert zeigt nicht nur, dass unser Verhalten dem gegenübersteht, was wir eigentlich tun müssten, um eine Abkehr der vielfältigen Bedrohung zu erreichen.
Obwohl wir das Insektensterben beklagen, mäht die Verbandsgemeinde Eich und die Ortsgemeinde Eich, mit Verantwortung des CDU-Verbandsbürgermeisters Maximilian Abstein und dem SPD-Ortsbürgermeister Bernd Herrmann, drei bis fünfmal im Jahr alle Flächen, wo es blüht und gedeiht, Nein! „Es wird nicht gemäht, wenn nichts mehr blüht. JA! In der Verbandsgemeinde Eich wird in der Zeit gemäht, wo Insekten Blütenstaub brauchen, um sich zu ernähren.“
Die menschliche Revolution geht eigentlich davon aus, dass Menschen intelligenter werden und aus Erfahrung lernen. Fakten und ersichtliche Abläufe beruhen hier nicht auf Verschwörungsdenken, sondern auf Vorhandensein eines sachlichen Kerns, der offensichtlich ist, die Verstöße auf Rechtsbeugung und Willkür beruhen.
Die Verantwortlichen bei der VG Eich und der Ortsgemeinde Eich zeigen offensichtlich, dass Sie im Zusammenhang mit der Anwendung des Nachbarschaftsrechts von Rheinland-Pfalz viel dümmer sind, als man sein muss, wenn man mächtig ist zu lesen.
Schiedsverfahren in RLP nach der Schiedsamtsordnung für die VG Eich
Erbeldinger und Münk sind neue Schiedsleute für die VG Eich
In Rheinland-Pfalz muss der Betroffene zunächst das zuständige Schiedsamt zur Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 StPO beauftragen, scheitert dies, erst dann kann der Betroffene den Privatklageweg beschreiten.
Grund dafür ist, dass gerade die Staatsanwaltschaft Mainz auch bei schweren Doppelt- und Wiederholungsbeleidigungen unter Nachbarn wie getätigt von Peter M. in der VG Eich, als kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht.
„Sprechen Sie mich nicht an, Sie Sozialschmarotzer, Sie Asoziales“. Peter M. wiederholte „Sie asozialer Sozialschmarotzer“.
Staatsanwaltschaft Mainz sieht kein öffentliches Interesse
Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungen wegen Beleidigung ein
Wer außerhalb einer befangenen Polizei in Worms oder Richtern am Amtsgericht Worms und dem Landgericht Mainz genau hinschaut, der sieht, wie nicht nur von der Polizei Worms tendenziös ermittelt wurde, sondern die an diesem Fall betrauten Richter jegliche richtige Anwendung des Gesetzes missbrauchten, erkennt das Ermittlungs- und Justizversagen bei der Polizei und Justiz in Rheinland-Pfalz.
Polizei und Justiz in Worms und Mainz sind seither gar nicht erfreut, dass deren Taten mit dieser Domain den Weg an das Licht der Öffentlichkeit gefunden hat. Hand in Hand versuchen sie alles, um das geschehene Unrecht und die zahlreichen Strafdelikte bei den Hauptverhandlungen am Amtsgericht Worms und bei den rechtswidrigen Einsätzen der Polizei Worms zu vertuschen – dies um den Preis der fast 12 Jahren andauernden Kriminalisierung meiner Person.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat bis heute gegen mich 70 Ermittlungsverfahren bestritten und 17 Strafanträge an das Amtsgericht Worms angestrebt. Das willkürliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft Mainz begründeten niemals irgendwelchen Straftatbeständen, sondern speisen sich vielmehr aus dem Motiv, mich sozial- und wirtschaftlich zu ruinieren und somit letztendlich zum Schweigen zu bringen.
Jeder, der nicht blind vor Rache ist, sich Zeit und Raum gibt, wird erkennen, dass dieses Kriminalisierungstribunal der Polizei Worms, Staatsanwaltschaft Mainz und des Amtsgericht Worms scheitern wird.