Richter Suder LG Mainz: “Bin abgelehnt?” – “Interessiert mich nicht, entscheide trotzdem…”
Es zeigt sich inzwischen, dass die Richter am Landgericht Mainz die gleichen Rechtsbeugungen in der Handhabung mit dem Befangenheitsantrag begehen wie schon am Amtsgericht Worms.
Richter Suder LG Mainz vertritt seit neusten die nicht vertretbare Auffassung: “Bin abgelehnt?” – “Interessiert mich nicht, entscheide trotzdem…, weil ich Gottähnlich bin, in der höchsten Besoldungsgruppe eingestuft bin, als Richter machen kann was ich will.“
Mit dieser Meinung ist Richter Suder nicht allein und reiht sich mit seiner Berufungskammer am Landgericht Mainz in die illustere Runde noch vor den Rechtsbeugern in Sachen Befangenheitsanträge missachten Richter Thomas Bergmann, Frauke Lattrell, Nisa Yildirim und Kim Naike Sander am Amtsgericht Worms, ein.
Richter Suder LG Mainz ist abgelehnt und entscheidet trotzdem.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Mainz, Suder wurde von mir am 07.03.2022 und erneut am 03.04.2022 abgelehnt. Nur für den Befangenheitsantrag vom 07.03.2022 gab Richter Suder eine nichtssagende dienstliche Äußerung ab, um dann auf eine dienstliche Äußerung auf das Ablehnungsgesuch vom 03.04.2022 ganz zu verzichten.
Obwohl die Befangenheitsanträge gegen den Richter bis 16.05.2022 liefen, nicht einmal ein erster Zurückweisungsbeschluss vorlag, erging durch Richter Suder am 16.05.2022 einen von ihm unterschriebener Zurückweisungsbeschluss, über einen Befangenheitsantrag gegen Richter Berg am Landgericht Mainz.